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   RG, 14.10.1927 - VII 122/27   

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https://dejure.org/1927,60
RG, 14.10.1927 - VII 122/27 (https://dejure.org/1927,60)
RG, Entscheidung vom 14.10.1927 - VII 122/27 (https://dejure.org/1927,60)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1927 - VII 122/27 (https://dejure.org/1927,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gewährt die Sicherungsübereignung im Konkurse des Sicherungsgebers ein Aussonderungsrecht oder nur ein Recht auf abgesonderte Befriedigung? 2. Wird die Klage geändert, wenn der Kläger statt des Aussonderungsrechts ein Recht auf abgesonderte Befriedigung geltend machen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsübereignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 209
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Die Sicherungsübereignung gewährte der Bank kein Recht, die Sachen aus der Masse auszusondern, vielmehr nur das Recht, sich daraus abgesondert zu befriedigen (RGZ 118, 209; 124, 73; 157, 40, 45).
  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

    Ein Absonderungsrecht des Treuhänders im Konkurs des Treugebers wäre nach allgemeiner Meinung nicht zweifelhaft, wenn das Guthaben der Sicherung von dessen eigenen Ansprüchen gegen den Treugeber gedient hätte (RGZ 118, 209 f.; 145, 188, 193; BGH Beschl. vom 12. Februar 1959 - VII ZR 215/58, WM 1959, 372; Urt. vom 5. November 1964 - VII ZR 2/63, WM 1965, 84 f.; Urt. vom 23. November 1977 - VIII ZR 7/76, WM 1977, 1422 f.; Kilger, KO 15. Aufl. § 43 Anm. 9; Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 43 Rdn. 10 f.).
  • BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66

    Klageänderung - Wettbewerbsabrede - Unterlassung des verbotenen Wettbewerbs -

    Dies ist aus folgenden Gründen zu bejahen: b) Die herrschende Ansicht meint, die in § 268 Nr» 3 ZPO genannte Veränderung müsse nach Klageerhebung eingetreten sein (RGZ 118, 209 [210]; Stein-Jnnas, aaO, § 268 Anm. V 3 zu I. 70 mit Nachx/eisen).
  • LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen wettbewerbswidrige gesundheitsbezogene Werbung

    Nach dem in ständiger Rechtsprechung angenommenen zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff ist der Streitgegenstand das auf rechtskräftige Feststellung einer Rechtsfolge gerichtete Begehren, das durch den gestellten Antrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt gekennzeichnet wird (st. Rspr. z.B. RGZ 118, 209; BGH, NJW 1993, 2052).
  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 697/53

    Rechtsmittel

    Das Landgericht legt dem Angeklagten nicht die Anmeldung einer gewöhnlichen Konkursforderung von 125.000 DM zur Last, sondern das Vortäuschen der Sicherungsübereignung, welche ihm bei Rechtsbeständigkeit ein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus den übereigneten Maschinen geben würde (RGZ 118, 209; 124, 73, 75).
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